Was ist das, wann müssen sie gebildet werden, wann kann ein Bilanzansatz unterbleiben?
Der BFH äußert sich in einem Beschluss zu diesen Fragen und der Geringfügigkeitsgrenze.
Demnach kann auch in Fällen, in denen der Wert des einzelnen Abgrenzungsposten 410 € nicht übersteigt, auf eine Abgrenzung verzichtet werden.
Der periodengerechte Ansatz von Aufwendungen darf im Interesse einer Vereinfachung der Buchführung nicht übertrieben werden.
Beschluss des BFH vom 18.3.2010, X R 20/09
Quelle: StBdirekt
