Montag, 19. Juli 2010

BMF zur steuerlichen Beurteilung gemischter Aufwendungen

Der Große Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 21.09.2009, GrS 1/06 entschieden, dass § 12 Nummer 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen normiert, die sowohl durch die Einkunftserzielung als auch privat veranlasste Teile enthalten (gemischte Aufwendungen).

Die Einzelheiten sind nun in einem koordinierten Ländererlass niedergelegt:

BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 06.07.2010


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