Freitag, 4. Juni 2010

Sparen statt Steuern erhöhen

Den Überlegungen des Bundesfinanzministers, Dr. Wolfgang Schäuble, den Solidaritätszuschlag anzuheben, erteilt der Bund der Steuerzahler eine klare Absage. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die zeitweise eingeführt werden darf, um sogenannte Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken.

Die Einnahmen aus dieser Steuer stehen allein dem Bund zu. In seiner jetzigen Form besteht der Solidaritätszuschlag allerdings schon seit 1995. Auch deshalb hält der Bund der Steuerzahler den "Soli" für verfassungswidrig, denn aus dem Zuschlag ist eine Dauersteuer geworden.

Dieser Auffassung hat sich in einem Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler auch das Niedersächsische Finanzgericht angeschlossen. Die Richter sind ebenfalls von der Verfassungswidrigkeit des „Solis“ überzeugt und haben das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Nun muss das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe über die Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags entscheiden.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass vor dem verfassungsrechtlich bedenklichen Hintergrund überlegt wird, den "Soli" zu erhöhen. Vielmehr ist die Abschaffung das Gebot der Stunde, bevor erneut das Bundesverfassungsgericht die Politik "korrigiert",
so Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Zudem gibt Däke zu bedenken, dass vor der Wahl umfangreiche steuerliche Entlastungen versprochen wurden. Eine Erhöhung des Solidaritätszuschlags wäre nicht nur eine Abkehr von der versprochenen Politik, es wäre schlicht ein Wählerbetrug.

"Die Haushaltssituation des Bundes hat sich seit den Koalitionsverhandlungen nicht grundlegend geändert. Wer jetzt eine Erhöhung des Solis oder aber auch die Erhöhung anderer Steuern fordert, kapituliert vor notwendigen Sparanstrengungen und verhöhnt die Wähler. Alle Politiker sollten jetzt konstruktive Sparvorschläge unterbreiten, denn nur so sind die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren!", fordert der Präsident des Bundes der Steuerzahler abschließend.


Quelle: Pressemitteilung des Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. vom 03.06.2010