Montag, 21. Juni 2010

Finanzämter werden erfinderisch

....um Einnahmen zu generieren.

Die «Wirtschaftswoche» berichtet vorab, dass das Finanzamt Reutlingen einen Spediteur dazu verpflichtet hat, auf die abgeführte Lkw-Maut noch Gewerbesteuer zu zahlen. Zur Begründung führt das Finanzamt an, dass es sich bei der Maut um eine Miete für die Benutzung der Autobahn handeln würde,und Mieten würden schließlich seit der Unternehmensteuerreform 2008 zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen.

Laut der «Wirtschaftswoche» hat der baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten (CDU) das Bundesfinanzministerium aufgefordert, diese steuerjuristische Interpretation zu stoppen. «Diese Frage wird gerade auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Es gibt noch keine abschließende Entscheidung», teilte das baden-württembergische Finanzministerium mit. Bis dahin seien die Finanzämter des Landes angewiesen, von einer Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer abzusehen. «In den entsprechenden Gremien von Bund und Ländern setzt sich Baden-Württemberg für eine Befreiung der Lkw-Maut bei der Gewerbesteuer ein», hieß es weiter.

Hintergrundwissen:
Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurden die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände vereinheitlicht. Nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG erfolgt dabei die Hinzurechnung für Miet- und Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen zu bestimmten Prozentsätzen bzw. Anteilen.

Quelle: ddp, NWB online