Samstag, 24. April 2010

Mit Altersvorsorge das Kindergeld sichern

Endlich einen Ausbildungsplatz gefunden !
Endlich das erste eigene Geld verdienen !

Doch übersteigt die Ausbildungsvergüung 8.004 EUR im Jahr, wird den Eltern das Kindergeld gestrichen bzw. der Kinderfreibetrag in Höhe von 7.008 EUR entfällt.

Durch die Vereinbarung einer betrieblichen Altersversorgung kann das maßgebliche Einkommen des Kindes gesenkt werden.

Ein Teil der Ausbildungsvergütung wird mittels Gehaltsumwandlung monatlich in eine Altersvorsorge, z.B. Direktversicherung, eingezahlt. Dieser Betrag mindert somit das für das Kindergeld relevante Bruttoeinkommen, und die maßgebliche Grenze von 8.004 EUR kann wieder unterschritten werden.

Von dieser Maßnahme profitieren alle Beteiligten :
- Die Eltern erhalten weiterhin Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
- Der Azubi beginnt frühzeitig mit dem Aufbau seiner Altersvorsorge
- Der Arbeitgeber spart SV-Beiträge
- Die Beiträge werden während es Wehr- bzw. Zivildienstes weitergezahlt

Sprechen Sie mich bei Rückfragen an, ich helfe Ihnen gerne !